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DeutschKte 1626 Die Kirche betrachtet den Konsens der Brautleute als unerläßliches Element des Ehebundes . Die Ehe kommt durch dessen gegenseitige Kundgabe zustande ( [ link ] CIC , can . 1057 , §1 ) . Falls der Konsens fehlt , kommt es nicht zur Ehe .
AbsIII III Der Ehekonsens