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DeutschKte 1622 Als Handlung sakramentalen Heiligens muß die liturgische Feier der Trauung . . . gültig , würdig und fruchtbar sein ( FC 67 ) . Deshalb ist es angebracht , daß sich die Brautleute durch den Empfang des Bußsakramentes auf die Trauung vorbereiten .
AbsII II Die Feier der Trauung