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DeutschKte 1603 Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe [ wurde ] vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt . . . Gott selbst ist Urheber der Ehe ( GS 48,1 ) . Die Berufung zur Ehe liegt schon in der Natur des Mannes und der Frau , wie diese aus den Händen des Schöpfers hervorgegangen sind . Die Ehe ist nicht eine rein menschliche Institution , obwohl sie im Lauf der Jahrhunderte je nach den verschiedenen Kulturen , Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen zahlreiche Veränderungen durchgemacht hat . Diese Unterschiede dürfen nicht die bleibenden und gemeinsamen Züge vergessen lassen . Obwohl die Würde dieser Institution nicht überall mit der gleichen Klarheit aufscheint [ Vgl . GS 47,2 ] , besteht doch in allen Kulturen ein gewisser Sinn für die Größe der ehelichen Vereinigung , denn das Wohl der Person sowie der menschlichen und christlichen Gesellschaft ist zuinnerst mit einem Wohlergehen der Ehe - und Familiengemeinschaft verbunden ( GS 47,1 ) .