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DeutschKte 1598 Die Kirche spendet das Weihesakrament nur getauften Männern von denen nach einer gebührenden Prüfung anzunehmen ist daß sie sich zur Ausübung des betreffenden Amtes eignen . Der kirchlichen Autorität kommt die Verantwortung und das Recht zu jemanden zum Empfang einer Weihe zuzulassen .
AbsVIII Kurztexte