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DeutschKte 1592 Das Amtspriestertum ist vom gemeinsamen Priestertum dem Wesen nach verschieden denn es verleiht eine heilige Vollmacht zum Dienst an den Gläubigen Die geweihten Diener üben ihren Dienst für das Volk Gottes aus durch Lehrtätigkeit [ munus docendi ] durch den Gottesdienst [ munus liturgicum ] und durch die pastorale Leitung [ munus regendi ] .
AbsVIII Kurztexte