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DeutschKte 1467 Dieser Dienst ist überaus groß . Er erfordert Achtung und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden . Daher erklärt die Kirche , daß jeder Priester , der Beichte hört , unter strengsten Strafen verpflichtet ist , über die Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben , absolutes Stillschweigen zu wahren [ Vgl . [ link ] CIC , can . 1388 , §1 ; CCEO , can . 1456 ] . Er darf auch nicht auf Kenntnisse Bezug nehmen , welche die Beichte ihm über das Leben der Pönitenten verschafft hat . Dieses Beichtgeheimnis , das keine Ausnahmen zuläßt , heißt das sakramentale Siegel , denn das , was der Pönitent dem Priester anvertraut hat , bleibt durch das Sakrament versiegelt .
AbsVIII VIII Der Spender des Bußsakramentes