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DeutschKte 1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation , der strengsten Kirchenstrafe , belegt . Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen . Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst , den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [ Vgl . CIC , cann . [ link ] 1331 ; [ link ] 1354-1357 ; CCEO , cann . 1431 ; 1434 ; 1420 ] . Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester , selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt , von jeder Sünde [ Vgl . [ link ] CIC , can . 976 ; CCEO , can . 725 ] und jeder Exkommunikation lossprechen .
AbsVIII VIII Der Spender des Bußsakramentes