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DeutschKte 1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu . Man muß diesen , soweit möglich , wieder gutmachen ( z . B . Gestohlenes zurückgeben , den Ruf dessen , den man verleumdet hat , wiederherstellen , für Beleidigüngen Genugtuung leisten ) . Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies . Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten . Die Lossprechung nimmt die Sünde weg , behebt aber nicht alles Unrecht , das durch die Sünde verursacht wurde [ Vgl . K . v . Trient : DS 1712 ] . Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat , muß er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen . Er muß noch etwas tun , um seine Sünden wiedergutzumachen : er muß auf geeignete Weise für seine Sünden Genugtuung leisten , sie sühnen . Diese Genugtuung wird auch Buße genannt .
AbsVII VII Die Akte des Pönitenten