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DeutschKte 1401 Wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs eine schwere Notlage dazu drängt , spenden katholische Priester die Sakramente der Buße , der Eucharistie und der Krankensalbung erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen , die von sich aus darum bitten , sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind [ Vgl . [ link ] CIC , can . 844 , §4 ] .
AbsVI VI Das österliche Mahl