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Satz
Kte 1401 Wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs eine schwere Notlage dazu drängt , spenden katholische Priester die Sakramente der Buße , der Eucharistie und der Krankensalbung erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen , die von sich aus darum bitten , sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind [ Vgl . [ link ] CIC , can . 844 , §4 ] .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
1401
Wenn
nach
dem
Urteil
des
Diözesanbischofs
eine
schwere
Notlage
dazu
drängt
,
spenden
katholische
Priester
die
Sakramente
der
Buße
,
der
Eucharistie
und
der
Krankensalbung
erlaubt
auch
den
übrigen
nicht
in
der
vollen
Gemeinschaft
mit
der
katholischen
Kirche
stehenden
Christen
,
die
von
sich
aus
darum
bitten
,
sofern
sie
bezüglich
dieser
Sakramente
den
katholischen
Glauben
bekunden
und
in
rechter
Weise
disponiert
sind
[
Vgl
. [
link
] CIC ,
can
. 844 , §4 ] .
AbsVI VI Das österliche Mahl