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DeutschKte 1307 Nach der lateinischen Tradition ist das Unterscheidungsalter der gegebene Zeitpunkt , um die Firmung zu empfangen . In Todesgefahr sind jedoch schon Kinder zu firmen , auch wenn sie noch nicht zum Unterscheidungsalter gelangt sind [ Vgl . CIC , cann . [ link ] 891 ; [ link ] 883,3 ] .
AbsIV IV Wer kann die Firmung empfangen ?