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DeutschKte 1250 Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen , bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe [ Vgl . DS 1514 ] , um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden [ Vgl . KoI 1,12-14. ] , zu der alle Menschen berufen sind . Daß die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist , tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage . Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten , Kind Gottes zu werden , wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 867 CCEO , cann . 681 ; 686 ] .
AbsIV IV Wer kann die Taufe empfangen ?