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DeutschKte 927 Alle Ordensleute gehören zu den Mitarbeitern des Diözesanbischofs in seinem Hjrtenamt [ Vgl . CD 33-35 ] , auch dann , wenn sie ihm nicht direkt unterstellt [ exempt ] sind [ Vgl . [ link ] CIC , can . 591 ] . Zur missionarischen Einpflanzung und Ausbreitung der Kirche ist es schon von Anfang der Evangelisierung an notwendig , daß das Ordensleben in allen seinen Formen vorhanden ist [ Vgl . AG 18 ; 40. ] . Die Geschichte bestätigt die großen Verdienste der Ordensfamilien bei der Ausbreitung des Glaubens und der Bildung neuer Kirchen : von den alten monastischen Einrichtungen zu den mittelalterlichen Orden bis zu den neuzeitlichen Kongregationen ( RM 69 ) .
UebIII III Das gottgeweihte Leben