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DeutschKte 912 Die Gläubigen sollen lernen , sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten , die ihnen obliegen , insofern sie zur Kirche gehören , und denen , die sie betreffen , sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind , zu unterscheiden . Sie werden sich eifrig darum bemühen , beide miteinander harmonisch zu vereinigen , wobei sie daran denken werden , daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen , weil keine menschliche Aktivität , auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten , dem Befehl Gottes entzogen werden kann ( LG 36 ) .
UebII II Die gläubigen Laien