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Satz
Kte 912 Die Gläubigen sollen lernen , sorgfältig zwischen den Rechten und Pflichten , die ihnen obliegen , insofern sie zur Kirche gehören , und denen , die sie betreffen , sofern sie Glieder der menschlichen Gesellschaft sind , zu unterscheiden . Sie werden sich eifrig darum bemühen , beide miteinander harmonisch zu vereinigen , wobei sie daran denken werden , daß sie sich in jeder zeitlichen Angelegenheit vom christlichen Gewissen führen lassen müssen , weil keine menschliche Aktivität , auch nicht in zeitlichen Angelegenheiten , dem Befehl Gottes entzogen werden kann ( LG 36 ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Kte
912
Die
Gläubigen
sollen
lernen
,
sorgfältig
zwischen
den
Rechten
und
Pflichten
,
die
ihnen
obliegen
,
insofern
sie
zur
Kirche
gehören
,
und
denen
,
die
sie
betreffen
,
sofern
sie
Glieder
der
menschlichen
Gesellschaft
sind
,
zu
unterscheiden
.
Sie
werden
sich
eifrig
darum
bemühen
,
beide
miteinander
harmonisch
zu
vereinigen
,
wobei
sie
daran
denken
werden
,
daß
sie
sich
in
jeder
zeitlichen
Angelegenheit
vom
christlichen
Gewissen
führen
lassen
müssen
,
weil
keine
menschliche
Aktivität
,
auch
nicht
in
zeitlichen
Angelegenheiten
,
dem
Befehl
Gottes
entzogen
werden
kann
( LG 36 ) .
UebII II Die gläubigen Laien