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DeutschEz 46,18 Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen ; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen . Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will , muss er es von seinem Eigentum nehmen , damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden .
46,16-18 Der Besitz des Fürsten