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Satz
Ez 46,18 Vom Erbbesitz des Volkes darf der Fürst nichts nehmen ; er darf sie nicht mit Gewalt von ihrem Eigentum verdrängen . Wenn er seinen Söhnen etwas vererben will , muss er es von seinem Eigentum nehmen , damit die Angehörigen meines Volkes nicht von ihrem Eigentum vertrieben werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
Ez
46,18
Vom
Erbbesitz
des
Volkes
darf
der
Fürst
nichts
nehmen
;
er
darf
sie
nicht
mit
Gewalt
von
ihrem
Eigentum
verdrängen
.
Wenn
er
seinen
Söhnen
etwas
vererben
will
,
muss
er
es
von
seinem
Eigentum
nehmen
,
damit
die
Angehörigen
meines
Volkes
nicht
von
ihrem
Eigentum
vertrieben
werden
.
46,16-18 Der Besitz des Fürsten