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DeutschEz 46,17 Wenn er aber etwas von seinem Erbbesitz einem seiner Diener schenkt , gehört es diesem nur bis zum nächsten Erlassjahr ; dann fällt es an den Fürsten zurück . Nur seine Söhne dürfen behalten , was er ihnen von seinem Erbbesitz geschenkt hat .
46,16-18 Der Besitz des Fürsten