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DeutschKte 903 Falls sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen , können Laien auf Dauer zum Dienst als Lektor und Akolyth zugelassen werden‘ . Wo es ein Bedarf der Kirche nahelegt , weil für diese Dienste Beauftragte nicht zur Verfügung stehen , können auch Laien , selbst wenn sie nicht Lektoren oder Akolythen sind , nach Maßgabe der Rechtsvorschriften bestimmte Aufgaben derselben erfüllen , nämlich den Dienst am Wort , die Leitung liturgischer Gebete , die Spendung der Taufe und die Austeilung der heiligen Kommunion ( [ link ] CIC , can . 230 , §3 ) .
UebII II Die gläubigen Laien