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DeutschKte 894 Die Bischöfe leiten Teilkirchen , die ihnen anvertraut worden sind , als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat , Zuspruch und Beispiel , aber auch mit Autorität und heiliger Vollmacht ( LG 27 ) . Diese Autorität müssen sie jedoch zum Aufbau der Gemeinde im Geist des Dienens ausüben , der der Geist ihres Meisters ist [ Vgl . Lk 22 , 26-27 ] .
UebI I Die hierarchische Verfassung der Kirche