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  | Deutsch | Kte Die Gesellschaften des apostolischen Lebens   |  Grundwort  | fehlt   | 
	| Fachbebiet | fehlt | 
    		Trennung:  |  | 
  	| Inhalt | fehlt | 
			Status:  |  | 
  | Worttyp  | fehlt | 
  | im Mehrwort | UebIII III Das gottgeweihte Leben   | 
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 | Kte 930 Zu den Instituten des geweihten Lebens kommen die Gesellschaften des apostolischen Lebens hinzu , deren Mitglieder ohne Ordensgelübde das der Gesellschaft eigene apostolische Ziel verfolgen , ein brüderliches Leben in Gemeinschaft führen und gemäß der eigenen Lebensordnung durch Beachtung der Konstitutionen nach Vollkommenheit der Liebe streben . Unter ihnen gibt es Gesellschaften , in denen die Mitglieder durch irgendeine in den Konstitutionen festgelegte Bindung die evangelischen Räte übernehmen ( [ link ] CIC , can . 731 , §§1 und 2 ) .   | 
 | Kte 2105 Die Pflicht , Gott aufrichtig zu verehren , betrifft sowohl den einzelnen Menschen als auch die Gesellschaft . Dies ist die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi ( DH 1 ) . Indem die Kirche unablässig das Evangelium verkündet , bemüht sie sich darum , daß es den Menschen möglich wird , Mentalität und Sitte , Gesetz und Strukturen der Gemeinschaft , in der jemand lebt , im Geist Christi zu gestalten ( AA 13 ) . Die Christen haben die soziale Verpflichtung , in jedem Menschen die Liebe zum Wahren und Guten zu achten und zu wecken . Dies verlangt von ihnen , die einzige wahre Religion , die in der katholischen und apostolischen Kirche verwirklicht ist [ Vgl . DH 1 ] , zu verbreiten . Die Christen sind berufen , das Licht der Welt zu sein [ Vgl . AA 13 ] . Die Kirche bezeugt so die Königsherrschaft Christi über die ganze Schöpfung , insbesondere über die menschlichen Gesellschaften [ Vgl . Leo X III. . Enz . Immortale Dei ; Pius Xl. , Enz . Quas primas ] .   | 
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