| 50 =S=> BGB 1715. 1 Die Beistandschaft endet , wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt . § 1712 Abs . 2 und § 1714 gelten entsprechend .
 =S=> BGB 1715. 2 Die Beistandschaft endet auch , sobald der Antragsteller keine der in § 1713 genannten Voraussetzungen mehr erfüllt .
 
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