| 65 =S=> BGB 1589. 1 Personen , deren eine von der anderen abstammt , sind in gerader Linie verwandt . Personen , die nicht in gerader Linie verwandt sind , aber von derselben dritten Person abstammen , sind in der Seitenlinie verwandt . Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten .
 =S=> BGB 1589. 2 ( weggefallen )
 
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